Satzung der Fangemeinschaft Blau-Weiss-Reichertshofen
§ 1 Namen und Sitz der Fangemeinschaft
Die Fangemeinschaft führt den Namen "BLAU-WEISS-REICHERTSHOFEN"
Sie hat ihren Sitz in 85084 Reichertshofen
§ 2 Zwecke der Fangemeinschaft
2.1 Zwecke der Fangemeinschaft sind:
die mentale Unterstützung der Mannschaft des ERC Ingolstadt
die Förderung des Interesses am Eishockeysport
die Versorgung aller Mitglieder mit Informationen und Material über den Eishockeysport, insbesondere über den ERC Ingolstadt
ein monatliches Treffen der Mitglieder der Fangemeinschaf.
2.2 Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch
gemeinsame Reisen zu Eishockeyveranstaltungen des ERCI
Mitglieder- und Fanclubtreffen
Vertretung der Fangemeinschaft im Internet unter www.blau-weiss-reichertshofen.de
2.3 Der Fangemeinschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keinerlei gewerbliche Interessen.
Mittel der Fangemeinschaft dürfen nur für Zwecke der Fangemeinschaftsrichtlinien verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Fangemeinschaft.
Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Fangemeinschaftsvermögen.
§ 3 Mitgliedschaft (Ein- und Austritt, Ausschluss)
3.1 Eintritt
Mitglied der Fangemeinschaft "BLAU-WEISS-REICHERTSHOFEN" kann jede natürliche Person werden. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.
Über die endgültige Aufnahme eines neuen Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
3.2 Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedschaft besteht für ein Jahr. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch
für das Folgejahr mit Zahlung des Beitrages.
Einbezahlte Beiträge werden auch bei vorzeitigem Austritt nicht zurückbezahlt.
3.3 Austritt
Der Austritt aus der Fangemeinschaft muss durch eine schriftliche Kündigung
gegenüber einem Vorstandsmitglied erfolgen.
3.4 Ausschluss
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vereinsschädigendes Verhalten an den Tag legt.
Über den Ausschluss entscheidet die Leitung im Beisein des betroffenen Mitgliedes.
§ 4 Beitrag
Der Jahresbeitrag beträgt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre
15 Euro. Ab dem 15. Lebensjahr beträgt der Jahresbeitrag 25 Euro.
Änderungen können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
§ 5 Organe der Fangemeinschaft
Organe der Fangemeinschaft sind
die Leitung
die Mitgliederversammlung
§ 6 Leitung des Fangemeinschaft
6.1 Die Leitung der Fangemeinschaft besteht aus:
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
Schriftführer
Kassier
Kassenprüfer + Beisitzer
WEB – Master
6.2 Amtszeit der Leitung
Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
6.3 Vertretung
Der 1. und 2. Vorsitzende haben Alleinvertretungsbefugnis. Die übrigen Leitungsmitglieder vertreten gemeinschaftlich.
§ 7 Ordentliche Mitgliederversammlung
7.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
7.2 Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn:
ein Mitglied des Vorstandes sein Amt niederlegt.
1/3 der Mitglieder, es unter Angabe des Zwecks und der Gründe, vom Vorstand
verlangt.
7.3 Jede Mitgliederversammlung wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden schriftlich - auch per
E-Mail - unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einberufen. Dabei ist
die Tagesordnung mitzuteilen.
7.4 Die Mitgliederversammlung wird geleitet vom 1. oder 2. Vorsitzenden. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, dies gilt auch für eine Satzungsänderung.
7.5 Über die Versammlung sind Niederschriften anzufertigen, die vom Schriftführer und
vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen sind.
7.6 Der Kassenprüfer erstattet der Mitgliederversammlung Bericht über die erfolgte Kassenprüfung.
§ 8 Auflösung der Fangemeinschaft
8.1 Zur Auflösung der Fangemeinschaft bedarf es einer 2/3 Mehrheit aller Mitglieder der Fangemeinschaft. Für diese Abstimmung wird eine außerordentliche Mitgliederver-
sammlung einberufen.
8.2 Bei Auflösung der Fangemeinschaft wird das noch vorhandene Fangemeinschafts-
guthaben an den Nachwuchs des ERC-Ingolstadt gespendet.
§ 9 Beschluss der Fangemeinschaftsrichtlinien
Die Fangemeinschaftsrichtlinien wurden durch die Gründungsversammlung am 27.08.2008 im Vereinslokal TSV-Reichertshofen und dem Führungstreffen am 08.09.2008 beschlossen und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
